Häufig gestellte Fragen

Meine Fähre kam 1 Stunde nach dem Zeitplan im Hafen an. Werde ich entschädigt?

Nein, gemäß der seit dem 18. Dezember 2012 geltenden europäischen Verordnung vom 6. Juli 2010 über die Rechte der Seereisenden kann bei einer Verspätung von weniger als 2 Stunden bei der Ankunft kein Anspruch auf Entschädigung oder Entschädigung geltend gemacht werden. Auch im Falle einer Verspätung aufgrund höherer Gewalt (Wettervorhersage usw.) befreit die Gesetzgebung den Beförderer von der Haftung, gleich aus welchem Grund.

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Aufgrund der schlechten Wetterbedingungen verzögerte sich meine Überfahrt. Werde ich entschädigt?

Nein, gemäß den europäischen Vorschriften vom 6. Juli 2010, die seit dem 18. Dezember 2012 in Bezug auf die Rechte von Seefahrgästen gelten, wird keine Entschädigung für eine Verspätung aufgrund von schlechten Wetterbedingungen gewährt, die den Betrieb des Schiffes beeinträchtigen. Das Unternehmen kann nicht verantwortlich gemacht werden.

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Was sind meine Rechte im Falle einer Verspätung?

Die europäischen Vorschriften sehen eine Entschädigung für Seefahrgäste im Falle einer Verspätung bei der Ankunft vor. Berechnet als Prozentsatz des Ticketpreises (ohne Steuern und Abgaben) gemäß der theoretischen Dauer der Reise.
Nicht Aufgrund der Wetterbedingungen auftretende Verzögerungen fallen nicht in diesen Bereich, genauso wie Gefährdung des sicheren Betriebs des Schiffes oder unter außergewöhnlichen Umständen (vgl. Haupt-UE 1177/2010). In diesen Fällen ist keine Entschädigung möglich.
Diese Entschädigung wird wie folgt festgelegt:

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Ich konnte die Überfahrt aus Gründen, die außerhalb meiner Kontrolle lagen, nicht durchführen. Kann ich mich für ein anderes Datum ändern?

Gemäß unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen ist es unbedingt erforderlich, dass die Änderung vor der Abfahrt vorgenommen wird. Nach dieser Zeit geht das Ticket verloren und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Änderung.
Auf der anderen Seite werden Hafensteuern nach Abzug von 3,50 € Verwaltungskosten pro Fahrt vollständig erstattet.
Wir laden Sie ein, unsere Allgemeine Verkaufsbedingungen Art. 4.5 zu konsultieren.

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Ich habe die Fähre verpasst. Kann ich es für ein anderes Mal ändern?

Nein, Ihr Ticket, egal ob Werbe-, Jackpot-, Getaway-, Standard-, Resident- oder Flex-Ticket, kann nach Abschluss des Check-ins nicht mehr geändert, umgetauscht oder erstattet werden. In der Tat geht das Ticket gemäß unseren allgemeinen Bedingungen verloren.
Es ist notwendig, ein neues Ticket zu reservieren und zu bezahlen.
Zur Erinnerung, unsere Anwesenheitsregeln für die Einschiffung: Passagiere, die mit einem Fahrzeug reisen, müssen sich 1 Stunde vor Abflug des Schiffes direkt beim Schiff melden, 1/2 Stunde vor dem Abflug für Passagiere, die ohne Fahrzeug reisen. Nach dem angegebenen Check-in-Termin ist das Boarding nicht mehr garantiert und das Ticket ist nicht mehr gültig. Der Abfahrtsplan des Schiffes kann ohne vorherige Ankündigung bis zu 30 Minuten vor dem veröffentlichten Zeitplan vorverlegt werden.
Wir empfehlen Ihnen Allgemeine Verkaufsbedingungen Art. 4.5 zu konsultieren.
Wenn Sie eine Mondial Assistance-Versicherung abgeschlossen haben, können Sie dies tun Erklären Sie Ihren Anspruch online. Die zu kommunizierende Vertragsnummer lautet : 302 991.

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Mein Fahrzeug war in der Bootsgarage in einen Unfall verwickelt. Was soll ich tun?

Jeder Schaden muss an Bord vermerkt werden und Gegenstand eines schriftlichen Berichts sein, wenn der Sachverhalt eingetreten ist. In Anwesenheit eines Mitarbeiters muss ein Bericht erstellt werden, um die Versicherungsgesellschaft in diesem Fall informieren zu können bei einem Verkehrsunfall.
Ohne dies kann eine nachträglich eingereichte Beschwerde nicht zu einem günstigen Ergebnis führen.

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Ich habe einen WiFi-Pass für die Überfahrt gekauft, aber es hat nicht funktioniert. An wen soll ich meine Beschwerde senden?

Für jede Beschwerde ist hier der Ansprechpartner der Seafy Dienstleister Verantwortlich für das WLAN-Netzwerk an Bord unserer Schiffe.[/FAQ]

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