Der Beförderungsvertrag

Die unter der website www.corsicaferries.com vorgenommenen Kauftransaktionen, eben so wie der Beförderungsvertrag, kommen mit der Corsica Ferries Sas, Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 4.627.125 EUR, zustande.
Sitz der Gesellschaft : Le Palais de la Mer
Avenue Pascal Lota - BP 275
20296 BASTIA CEDEX - France
Siret : 496 320 151 000 46
Code APE : 5010 Z
Ust.-ID Nr.: FR 86496320151

1. Allgemeine Normen

1.1 Mit dem Erwerb des Tickets akzeptiert der Passagier alle rechtlichen Folgen der nachfolgenden Allgemeinen Transportbedingungen.
1.2 Definition. Der Begriff "Passagier" umfasst jede Person, die auf der Basis eines Tickets befördert wird. Der Begriff "Beförderer" umfasst die Reederei, die den Seetransport ausführt. Alle Angestellten, Vorgesetzten und Aushilfen des Beförderers können in den Genuss der sich aus den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen ergebenden Rechte des Beförderers kommen.
1.3 Zuständigkeit. Alle Streitigkeiten, die zwischen Passagier und Beförderer im Rahmen des vorliegenden Vertrages auftreten können, werden an die zuständige übliche juristische Behörde verwiesen.
1.4 Ladeeinheit. In rechtlicher Hinsicht stellt das beförderte Fahrzeug - einschließlich eines eventuellen Anhängers oder Wohnwagens mit dem, jeweiligen Inhalt - eine Ladeeinheit dar, die ohne Erklärung ihres Wertes eingeschifft wurde.
1.5 Tarife. Sind diejenigen, die im Moment des Erwerbs des Tickets gültig und auf diesem angezeigt sind.
1.6 Schäden an Personen und Fahrzeugen. Eventuelle Verantwortlichkeiten des Beförderers für Schäden an beförderten Personen und Fahrzeugen sind versichert wie es geltende Gesetze des Flaggenstaates und anwendbare internationale Konventionen vorsehen.
1.7 Allgemeine Normen. Alle Passagiere sind verpflichtet, die Bestimmungen der Gesetze der Länder, in denen die Fluggesellschaft tätig ist, sowie die Vorschriften der Fluggesellschaft (sowohl der vertragsgebende Träger und der Träger, der den Transport betreibt) und die Bestimmungen des Schiffkapitäns einzuhalten.
Die Strecke Santa Teresa – Bonifacio und umgekehrt wird von Ichnusa Lines betrieben. Die Beförderungsbedingungen die Anwendung finden, sind auf der Website www.ichnusalines.com veröffentlicht. Das Transportunternehmen für diese Strecken ist daher GENOVA TRASPORTI MARITTIMI S.R.L. (GTM). Forship übernimmt weder die Rolle eines Beförderers noch die Verantwortung eines Beförderers und agiert ausschließlich als Vermittler, der die Tickets im Namen von GTM Srl" verkauft

2. Reservierung - Tarife Überfahrt Sardinien und Korsika

2.1 Die online Reservierung erfordert nur wenige, völlig sichere klicks. Die Tarif - und Verfügbarkeitsinformationen werden in Echtzeit von der Reederei geliefert, die das Ticket ausstellt. Die Preise, die während der Anfrage erscheinen, werden während der gesamten Dauer der Verbindung zwischen dem Nutzer und der website www.corsicaferries.com und/ oder www.sardiniaferries.com garantiert. Ihre Reservierung wird erst fix, nachdem Sie das Feld "Bestätigung" angeklickt und wenn Sie die Transaktionsbestätigung Ihrer Kreditkarte erhalten haben. Ihre Reservierung kann ohne Gebühr bis Mitternacht des Tages storniert werden, an dem sie vorgenommen wurde; über diesen Zeitpunkt hinaus fallen für die Stornierung die üblichen Gebühren an. Für Änderungen des Datums, der Uhrzeit, der Strecke und der Leistungen fallen am Tag der Reservierung keine Gebühren an, es werden aber eventuelle Preisdifferenzen in Rechnung gestellt. Auf dem Bildschirm erscheint eine 7 stellige Bestätigungsnummer und die Zusammenfassung Ihrer Reservierung. Ihr Ticket wird Ihnen via e-mail an die von Ihnen angegebene Adresse geschickt, ohne jegliche Versandgebühr.
2.2 Behinderte Passagiere : behinderte Passagiere werden gebeten, sich vor der Reservierung mit der Klausel vertraut zu machen 5.6 gegenwärtige allgemeine Verkaufsbedingungen.
Passagiere, für die das Reisen mit Schwierigkeiten wegen einer nicht sichtbaren Behinderung verbunden ist, werden von Bordpersonal und den Schiffsbesatzungen mit der gebotenen Aufmerksamkeit bevorzugt behandelt.
Zu diesem Zweck können diese Passagiere bei der Reservierung den Hinweis auf Unterstützung ankreuzen und den Ladeverantwortlichen über ihren Bedarf an Unterstützung informieren, sobald sie am Kai ankommen.
Wenn diese Passagiere diesen Hinweis nicht angekreuzt haben, wird ihnen dringend empfohlen, sich nach Einschiffung an der Rezeption des Schiffes zu melden und falls erforderlich um Hilfe bei der Ausschiffung aufgrund der nicht sichtbaren Behinderung zu bitten.

3. Tarifanwendungen

3.1 Tarifanwendungen für die Überfahrten:
Die Preise variieren in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Reservierung und des für die ausgewählte Reise angewendeten Tarifes. Der Preis pro Passagier kann in Abhängigkeit davon variieren, dass er ohne oder mit Fahrzeug (Auto, Motorrad, Wohnmobil usw.) reserviert wird. Der Kabinenpreis richtet sich nach der Anzahl der auf dem Ticket gebuchten Passagiere.
Die Ermäßigung für Kinder gilt für den Preis der Überfahrt und nicht für den der Kabine oder andere zusätzliche Leistungen. Ermäßigungen und/ oder Spezialtarife sind nicht kumulierbar. Für Reservierungen via Internet werden Transaktionsgebühren in Höhe von 8 EUR erhoben, die im Falle einer Stornierung nicht erstattet werden. Die Reederei behält sich das Recht vor, nach der Reservierung eventuelle Tarifzuschläge zu erheben, abhängig von Ölpreiserhöhungen oder schwerwiegenden Steuerbelastungen in Folge der Anwendung von Sicherheitsnormen und des ISPS Codes.
Falls der Passagier die Zuschläge nicht bereit ist zu zahlen, kann die Reservierung storniert werden und das Ticket wird erstattet.
Tickets zu ermäßigten Tarifen : Tickets mit einer Leistung zu einem ermäßigten Tarif können im Falle einer Stornierung des Tickets weder modifiziert noch erstattet werden.
Tickets zum Tarif Standard: Tickets zum Tarif Standard können bei Zahlung eines Betrages von 30€ zuzüglich eventueller Preisdifferenzen modifiziert werden. Sie können aber nicht erstattet werden, weder teilweise noch vollständig.
Time to Think: Die Option “Time to Think” garantiert die Rückerstattung des Tickets unabhängig von seiner Tarifklasse für 48 Stunden nach der Reservierung. Nach Ablauf der 48 Stunden wird die Reservierung automatisch und endgültig bestätigt und gebucht. Im Falle einer Stornierung oder Änderung gelten die Tarifbedingungen des Tickets.
Angebote Food Pass, gutschein an bord : Angebot nicht erstattbar, kein Wechselgeld zurück.
Stornierung :
Tickets zum Tarif Flex und Resident-Tarif können modifiziert werden.
  Tickets die im Resident-Tarif ausgestellt werden, sind erstattungsfähig (bei vollständiger oder Teilstornierung), basierend auf dem gesamten Ticketpreis (ohne Steuern):
90% des Ticketbetrags werden bis zu einem Monat vor Abfahrt zurückerstattet.
80% des Ticketbetrags werden bis 48 Stunden vor Abfahrt zurückerstattet.
50% des zurückerstatteten Ticketbetrags bis zur Präsentationsfrist für das Boarding,
Nach Ablauf der Präsentationsfrist für das Boarding (1 Stunde vor Abfahrt) ist das Ticket nicht erstattungsfähig.
Tickets die im Flex-Tarif ausgestellt werden, sind erstattungsfähig (bei vollständiger oder Teilstornierung) auf der Grundlage des gesamten Ticketpreises (ohne Steuern):  
90% des Ticketbetrags werden bis zu einem Monat vor Abfahrt zurückerstattet.
80% des Ticketbetrags werden von 1 Monat bis 7 Tage vor Abfahrt zurückerstattet.
50% des Ticketbetrags werden von 7 Tagen bis 48 Stunden vor Abfahrt zurückerstattet,
Keinerlei Rückerstattung bei Stornierungen, welche weniger als 48 Stunden vor bzw nach der Abfahrt getätigt werden.Diese Tickets verlieren ihre Gültigkeit.
Für die Stornierung eines zuvor bereits umgebuchtenTickets wird das ursprüngliche Datum zu Grunde gelegt.
Im Fall der vollständigen oder teilweisen Stornierung eines Tickets und Erstattung der Taxen (Hafen-und Sicherheitsgebühren und regionale Steuer), werden 3,50 € Bearbeitungsgebühr pro Strecke sowie 1 € Bearbeitungsgebühr pro Passagier fällig. Wenn die vollständige oder teilweise Stornierung weniger als 48 Stunden vor Abfahrt erfolgt, ist jegliche Erstattung ausgeschlossen.
Frachttickets: Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Stornierung unterliegen Frachttickets den folgenden Stornogebühren für den Betrag des Tickets ohne Steuern:
20% bis 48 Stunden vor Abfahrt
50% bis 24 Stunden vor Abfahrt
100% für Tickets, die am Abreisetag storniert wurden.
Livorno/Sardinien: 20% bis 24 Stunden vor Abfahrt, 100% für Tickets, die am Abreisetag storniert wurden.
Im Falle einer Änderung des Datums können Tickets wie folgt geändert werden:
- kostenlos bis 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Abreisetag
- mit einer 30% igen Stornogebühr im Falle einer Änderung des Datums am Tag der Abreise.
Anfragen nach Erstattung können ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Ticketnummer eingereicht werden.
Sie müssen innerhalb von 2 Monaten nach dem Reisedatum erfolgen.
Tickets, die mit Kreditkarte per Telefon oder Internet bezahlt wurden, werden auf dieselbe rückerstattet.
Tickets, die bar, per Scheck oder Überweisung bezahlt wurden, werden per Überweisung rückerstattet. Bitte senden Sie uns Ihre Konto-Angaben in der Mail.
Modifizierungen: Keinerlei Erstattung erfolgt im Falle der Änderung der Abfahrtszeit, des Datums, der Linie, des Typs der Installation (Kabine, Liegesessel) oder der Kategorie des Fahrzeuges.
Ein Betrag von 30€ wird für jede Modifizierung auf den Tarif Standard erhoben (auch bei Änderung des Kennzeichens des Fahrzeuges), zuzüglich eventueller Preisdifferenzen.
Die Änderung des Namens eines oder mehrerer Passagiere ist nicht erlaubt.
Die Berichtigung der Koordinaten ist nur einmal gegen Zahlung von 8 € Gebühren möglich.
Keinerlei Erstattung erfolgt, wenn der Preis für die neue Fährpassage unter dem der ursprünglich reservierten liegt.
Änderungen
Es wird kein Recht auf Erstattung anerkannt für den Fall der Änderung des Datums, der Strecke oder der Kategorie des Fahrzeuges. Für jegliche Änderung des Tickets wird eine Gebühr erhoben (auch für Änderung des Namens der Passagiere und Kennzeichen des Fahrzeuges). Im Falle des Verlustes oder Diebstahl des Tickets ist eine Verlustanzeige notwendig oder die Selbstbestätigung durch erneutes Ausdrucken des Tickets. Das verlorene und nicht benutzte Ticket wird ein Jahr nach seiner Ausstellung erstattet, wenn ein neues erworben worden ist. Im Falle von Änderungen der Unterkunft an Bord auf Wunsch des Passagiers wird kein Recht auf Erstattung anerkannt, für jegliche Änderung des Tickets wird ein Kostenzuschlag erhoben.

Weder der Kapitän noch die Fährgesellschaft können verantwortlich gemacht werden für den Fall von Kursänderungen, Modifizierungen, Unterbrechungen der Serviceleistungen oder Verspätungen bei den Abfahrten oder Ankünften des Schiffes, noch für Nichtübereinstimmung von Ankünften, Abfahrten oder Übergängen von Schiffen oder Flugzeugen oder Zügen, noch im Fall eine Quarantäne; die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten für Verpflegung und Unterkunft und andere Kosten gehen zu Lasten der Passagiere. Der Kapitän und die Fährgesllschaft lehnen außerdem jegliche Verantwortung ab im Falle der Verspätung bei der Erfüllung des Vertrages, der Nichterfüllung des entsprechenden Vertrages und von allen Konsequenzen aus Havarien, schlechten Witterungsbedingungen, Arbeitslosigkeit, Bürgerkrieg oder anderen Kriegshandlungen, Generalstreiks und teilweisen Streiks, Koalitionen der Unternehmer, Angestellten, was auch immer ihr Grad oder ihre Funktion oder ihr Statut sein mag oder ob sie im Dienst der Fährgesellschaft stehen oder nicht, ebenso wenig wie aus der Abtakelung oder der teilweisen oder vollständigen Stillegung der Schiffe der Fährgesellschaft aufgrund vollständiger oder teilweiser Aussperrungen, egal von welcher Einrichtung sie ausgehen. Der Kapitän und die Fährgesellschaft können nicht verantwortlich gemacht werden für Konsequenzen, die sich aus diesen Unregelmäßigkeiten oder Unterbrechungen oder Aufhebungen des Service ergeben. Kosten und Risiken des Aufenthaltes gehen zu Lasten der Passagiere.
Reservierung von Fahrzeugen: :
Zum Zeitpunkt der Reservierung ist es unerlässlich, Abmessungen und Art des Fahrzeuges zu präzisieren. Für die Berechnung des Tarifes werden die gesamten äußeren Abmessungen berücksichtigt (Länge, Höhe, Breite), die zwingend während der Reservierung und dem Erwerb des Tickets angegeben werden müssen. Fahrzeuge, welche die normalen Abmessungen überschreiten: Fahrzeuge, welche eine Länge von 5,00m und/oder eine Höhe von 1,90m und/ oder eine Breite von 2m überschreiten, unterliegen der Zahlung eines Zuschlages und müssen zum Zeitpunkt der Reservierung erklärt werden. Für den Fall, dass dies nicht erfolgt ist oder falsche Angaben gemacht wurden, behält sich die Reederei das Recht vor, die Einschiffung zu verweigern oder den Differenzbetrag zu erheben, auch für die Hinfahrt, falls diese bereits erfolgt ist.
3.2 Art der Bezahlung - Kreditkarte
Folgende Kreditkarten werden akzeptiert:
- VISA
- MASTERCARD
- AMERICAN EXPRESS
Die Transaktionen erfolgen in völliger Sicherheit, dank des verschlüsselten SSL Systems (Secure Socket Layer). Alle Transaktionen erfolgen in Euro, die Schweiz eingeschlossen. Um Ihnen eine höchstmögliche Sicherheit zu garantieren, ist die Eintragung der Prüfziffer obligatorisch (siehe Hilfe unter "Info Passagiere")
Die Zahlungstransaktionen erfolgen zum Zeitpunkt des Erwerbs des Tickets, nachdem Sie auf "Bestätigen" geklickt haben.
3.3 Tickets für die Bonifacio - Santa Teresa Strecke, die von Ichnusa betrieben wird
Die auf dieser Strecke ausgestellten Tickets können nicht geändert werden. Sie sind erstattungsfähig und unterliegen bei vollständiger oder teilweiser Stornierung des Tickets den folgenden Stornogebühren:
    10 % Stornogebühr für Tickets, die innerhalb von 20 Tagen vor dem Abreisedatum storniert werden;
    20 % Stornogebühr für Tickets, die innerhalb von 10 Tagen vor dem Abreisedatum storniert werden;
    30 % Stornogebühr für Tickets, die innerhalb von 48 Stunden vor dem Abreisedatum storniert werden;
    50 % Stornogebühr für Tickets, die innerhalb von 24 Stunden vor dem Abreisedatum storniert werden.
   Die Stornogebühr wird auf den Betrag des Tickets ohne Steuern und Buchungsgebühren berechnet.
   Keine Rückerstattung erfolgt, wenn:
    - der Passagier nicht zum Zeitpunkt der Abfahrt des Schiffes innerhalb der für die Einschiffung geltenden Frist erscheint;
    - das Ticket nicht innerhalb 24 Stunden vor der Abfahrt storniert wurde.
Die Anfrage auf Rückerstattung muss bei der Reederei gestellt werdenICHNUSA LINES.

4. Beförderungstitel - Ticket

4.1 Gültigkeit. Das Passagierticket ist nur für die gebuchten Personen, für das Schiff, für welches es ausgestellt wurde und für die angegebenen Unterkünfte und Abfahrten gültig. Das Ticket kann nicht übertragen werden. Außer ausdrücklichen anderen Angaben, versteht sich der Preis des Tickets pro Person und Platz, Verpflegung ausgeschlossen, und enthält die MWSt. , soweit notwendig.
4.2 Der Passagier ist nicht angehalten, ein gedrucktes Ticket bei sich zu haben.
Der Fahrgast kann sein Ticket durch Vorlage seiner Reservierungsnummer nachweisen.

5. Einschiffungsnormen

5.1 Einschiffung: Passagiere mit Fahrzeug müssen sich 1 Stunde vor Abfahrt des Schiffes zur Einschiffung einfinden (Passagiere ohne Fahrzeug 1/2 Stunde). Für den Fall, dass die angezeigte Uhrzeit überschritten wurde, kann die Einschiffung wie reserviert nicht mehr garantiert werden, da die Abfahrt um bis zu 1/2 Stunde vor der angegebenen Uhrzeit erfolgen kann.
5.2 Kontrollen : Identitäts- und Ticketkontrollen sowie Kontrollen der Übereinstimmung der Dokumente können jederzeit in den Häfen oder an Bord erfolgen. Bitte führen Sie daher bei sich: Berechtigungsnachweis für Ermäßigungen, gültiges Personaldokument und Ihr Ticket, falls Sie eines besitzen.
5.3 Fahrzeuge. Unabhängig von der Reihenfolge des Eintreffens der Fahrzeuge hat der Beförderer und/ oder der Kapitän und/ oder das Einschiffungspersonal das Recht, die Abfolge der Einschiffung der Fahrzeuge gemäß ihrer Entscheidung festzulegen. Falls der Beförderer aus Gründen höherer Gewalt ein regulär reserviertes Fahrzeug nicht einschiffen kann, hat dieses Fahrzeug auf der darauf folgenden Abfahrt Vorrecht zur Beförderung, ohne dass der Passagier daraus eine Entschädigung geltend machen kann. Wenn bei der Ankunft im Bestimmungshafen die Wetterbedingungen auf dem Meer oder andere vom Willen des Beförderers unabhängige Gründe die Ausschiffung der Fahrzeuge nicht erlauben, werden diese so bald wie möglich beim nächsten Anlegemanöver oder im Abfahrtshafen ausgeschifft, ohne dass der Passagier daraus eine Entschädigung beanspruchen kann. Für alle Fahrzeuge, die nicht den während der Reservierung angegebenen Maßen entsprechen, behält sich der Beförderer das Recht vor, die Einschiffung zu verweigern und/ oder den Preis für die Übermaße zu verlangen. Der Ein- und Ausschiffungsvorgang muss vom Fahrzeugführer persönlich durchgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen im Fall der Ein- und Ausschiffung bis zum Anfang der Laderampe unter der unmittelbaren und ausschließlichen Verantwortung des Fahrzeugführers gefahren werden, der verpflichtet ist, alle für das Hafengebiet geltenden Sicherheitsnormen zu respektieren. Im Schiffsinneren hat der Fahrzeugführer das Fahrzeug allein gemäß den Anweisungen des Bordpersonals zu positionieren. Die eingeschifften Fahrzeuge müssen verschlossen, mit eingelegtem ersten Gang und angezogener Handbremse abgestellt werden.
5.4 Gepäck. Jeder Fußpassagier hat das Recht, kostenlos Handgepäck mit an Bord zu nehmen. Das Gepäck darf persönliche Gegenstände des Passagiers enthalten, die in Koffern, Kartons oder ähnlichen Behältnissen transportiert werden, die keine sperrige Struktur haben und deren Maße eine Höhe von 200 cm, eine Breite von 100 cm und 50 cm Tiefe nicht überschreiten. Der Passagier darf sein eigenes Gepäck unter seiner vollständigen Verantwortung mit in die Kabine oder den zugewiesenen Platz nehmen. Kanus, Kajaks und andere Gepäckstücke, welche die maximalen Maße überschreiten, müssen, soweit sie nicht auf dem Dach des Fahrzeuges transportiert werden, vorbehaltlich der Akzeptanz von Seiten des Ladeoffiziers in der Garage abgestellt werden. Solche Gepäckstücke unterliegen den dafür vorgesehenen Tarifbedingungen der Reederei.
Die Reederei lehnt im Falle von Diebstahl oder Beschädigung jegliche Verantwortung für dem Beförderer nicht übergebenes Gepäck ab. Das im in der Garage geparkten Fahrzeug verbliebene Gepäck stellt nicht dem Beförderer übergebenes Gepäck dar. Wertgegenstände und Geld verstehen sich als dem Beförderer übergeben nur dann, wenn sie gegen Zahlung einer Gebühr vom Bordkommissar übernommen wurden.
Die Fährgesellschaft übernimmt keine Verantwortung für das Handgepäck, das unter der ausschließlichen Obhut des Reisenden verbleibt, selbst wenn es an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt wird, es sei denn es wird ein Fehler nachgewiesen. Im Falle eines Fehlers der Fährgesellschaft kann die Entschädigungssumme nicht den Betrag von 300 € überschreiten.
5.5 Gesundheitszustand des Passagiers - Frauen in der Schwangerschaft
Gesundheitszustand des Passagiers: Besondere medizinische Umstände müssen zum Zeitpunkt der Reservierung angegeben werden. Der Beförderer kann die Einschiffung von Passagieren ablehnen, die während der Überfahrt medizinischer Hilfe bedürfen, da der Bordarzt, soweit vorhanden, Hilfe nur in Notfällen leistet. Wenn der Passagier ein medizinisches Zertifikat einer öffentlichen Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus, Klinik) vorlegt, mit welchem attestiert wird, dass er während der Beförderung keiner medizinischen Hilfe bedarf, wird der Beförderer ihn einschiffen lassen, unter Ablehnung jeglicher diesbezüglichen Verantwortung. Der Kapitän hat darüber hinaus das Recht, die Einschiffung jeder Person abzulehnen, deren physischer oder psychischer Zustand eine Überfahrt nicht zulässt oder die aufgrund des Missbrauchs von Rauschgift, Halluzinogenen oder Alkohol eine Gefahr für andere Passagiere darstellen. In all diesen oben genannten Fällen hat der Passagier keinen Anspruch auf Schadensersatz und ist verantwortlich für die Schäden, die er seiner eigenen Person, dem Schiff, all dessen Ausstattungen und Einrichtungen, Dritten, sowie Sachen von Dritten zufügt. Die Akzeptanz des Passagiers an Bord seitens des Beförderers kann nicht als Verzicht auf sein Recht angesehen werden, später seine Vorbehalte gegenüber diesem geltend zu machen hinsichtlich des zum Zeitpunkt der Einschiffung und/ oder Abfahrt des Schiffes bekannten Zustandes des Passagiers.
Frauen in der Schwangerschaft: Frauen im vollendeten 6. Monat der Schwangerschaft müssen zwingend über ein medizinisches Zertifikat verfügen, welches die Reise erlaubt und auf Verlangen des Bordpersonals vorzulegen ist. Im Falle einer Schwangerschaft mit Komplikationen muss die Schwangere unabhängig vom Monat der Schwangerschaft über ein medizinisches Zertifikat verfügen, welches die Reise erlaubt. Der Kapitän darüber hinaus das Recht, die Einschiffung zu verweigern. Das Einverständnis des Beförderers zu Einschiffung kann nicht als Verzicht auf sein Recht angesehen werden, später seine Vorbehalte gegenüber der Passagierin geltend zu machen, hinsichtlich deren zum Zeitpunkt der Einschiffung und/ oder Abfahrt des Schiffes bekannten Zustandes. Die Passagierin hat keinen Anspruch auf Schadensersatz und ist verantwortlich für Schäden die sie der eigenen Person, dem Schiff, all dessen Ausstattungen und Einrichtungen, Dritten, sowie Sachen von Dritten zufügt.

5.6 Behinderte oder Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen ihren eigenen Zustand bei der Reservierung angeben und bei Ankunft im Hafen signalisieren. Sie müssen sich mindestens eine Stunde vor Abfahrt im Hafen einfinden, um es der Mannschaft zu ermöglichen, die Überfahrt des behinderten Passagiers so angenehm wie möglich zu machen.
5.7 Tiere: Haustiere sind an Bord willkommen und können sich außer im Restaurant frei an Bord bewegen. Als im Sinne der geltenden Gesetze gefährlich eingestufte Hunderassen werden an Bord nicht akzeptiert. Die Hunde müssen an der Leine gehalten werden und einen Maulkorb tragen.
Das Bordpersonal kann ihnen in bestimmten Fällen gewisse Beschränkungen auferlegen.
Der EU-Heimtierausweis mit aktuellem Impfstand und Tollwutimpfung sowie die Identifizierung des Tieres sind erforderlich.
Lebensgefahr : Es ist den Passagieren verboten, ihren Hund (oder ein anderes Haustier) im Fahrzeug zu lassen. Die beförderten lebenden Tiere werden akzeptiert ohne jegliche Garantie für Verlust, Krankheit oder Tod. Die Fährgesellschaft übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, welcher Natur sie auch seien, die während der Beförderung auftreten können.

6. Verantwortlichkeit und besondere Pflichten des Passagiers

6.1 Verantwortlichkeit des Passagiers. Der Passagier haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst oder Personen oder Tiere, die unter seiner Aufsicht stehen, am Schiff, dessen Ausstattungen, Einrichtungen und Teilen, Ausrüstungen, an anderen Passagieren, am Schiffspersonal und dessen Hilfspersonal und an Dritten verursacht werden, ebenso für alle Sanktionen, Geldstrafen und gebührenpflichtige Verwarnungen und/ oder Ausgaben, die dem Beförderer aufgrund der Handlung des Passagiers seitens jeglicher Autorität jeglichen Landes auferlegt werden.
6.2 Minderjährige. Unbegleitete Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht alleine reisen. Sie müssen ständig in der Obhut der Eltern oder einer anderen Begleitperson sein, die für sie verantwortlich ist, und dürfen sich ohne Begleitung nicht im Schiff bewegen. In keinem Fall kann der Beförderer für Schäden an Minderjährigen verantwortlich gemacht werden, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen.
Wichtiger Hinweis: Auf internationalen Strecken müssen minderjährige Kinder, die mit anderen Erwachsenen als ihren gesetzlichen Vertretern (Eltern, Erziehungsberechtigten) reisen, im Falle der Kontrolle durch die zuständigen Behörden zusätzlich zu ihren Ausweispapieren eine von ihren gesetzlichen Vertretern ausgestellte Erlaubnis zum Verlassen des Ausstellungsterritoriums sowie eine Kopie des Personalausweises der gesetzlichen Vertreter vorweisen.
Passagiere unter 18 Jahren müssen unabhängig vom Alter und unabhängig davon, ob sie alleine oder in Begleitung reisen, für jede Reise einen eigenen Ausweis vorlegen.
6.3 >Waffen und gefährliche Substanzen. Es ist den Passagieren verboten, in jeglicher Art und Weise Waffen jeder Art und gefährliche Substanzen, wie Sprengstoffe, Gas, Treibstoffe oder andere entzündbare Substanzen, an Bord zu bringen.
Während der Sicherheitskontrollen werden diese Gegenstände systematisch eingezogen ohne dass dafür Anspruch auf Rückgabe oder Entschädigung besteht.
6.4 Gepäck mit illegalem Besitz. Der Passagier, welcher im eigenen Gepäck oder auf andere Art Substanzen und Gegenstände illegalen Besitzes oder Schmuggelware an Bord bringt, ist gegenüber dem Beförderer und/ oder anderen Zuständigen verantwortlich für Schäden, Geldstrafen und Bußgeldern, die sich als Konsequenz aus deren Verbringung an Bord ergeben.
6.5 Fahrzeuge mit Flüssiggas. Der Passagier muss zum Zeitpunkt der Reservierung oder des Kaufs des Tickets die eventuelle Versorgung des Fahrzeugs mit Flüssiggas angeben. Bei Fehlen einer solchen Angabe verliert der Passagier das Recht auf Einschiffung des Fahrzeuges und muss eine Stornogebühr für das ausgefallene Fahrzeug zahlen.
6.6 Keinerlei Schadenersatzanspruch kann geltend gemacht werden, ohne den Schadensbericht des Bordpersonales.

7. Passagierrechte

7.1 Die Rechte von Reisenden, die auf dem Seeweg reisen, sind in der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments festgelegt und können durch Klicken hier abgerufen werden.
7.2 Beschwerden. Beschwerden jeglicher Art müssen dem Bordkommissar unverzüglich angezeigt werden. Passagiere können innerhalb von zwei Monaten nach der tatsächlichen oder geplanten Durchführung der Fährpassage beim Beförderer Beschwerden einreichen. Schadensersatzansprüche an Fahrzeugen sind unverzüglich dem Ladebeauftragten zu melden, der im Namen des Passagiers eine Schadensmeldung erstellt. Der Passagier muss diesen Bericht gegenzeichnen, was keine Anerkennung der Verantwortung und / oder Anerkennung jeglicher Art seitens des Beförderers darstellt. Reklamationen ohne Schadensbericht werden vom Beförderer nicht akzeptiert oder geprüft. Ausgenommen sind für den Beförderer günstigere Verjährungsfristen, ungeachtet der Klage gegen den Beförderer, ob vertraglich oder außervertraglich, wegen Tod oder Körperverletzung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder Fahrzeug oder Erstattung von Schäden. Was auch immer der Titel sein mag, er wird als inakzeptabel angesehen, wenn der zuständige Richter nicht innerhalb eines Jahres nach der Ausschiffung des Passagiers eine Vorladung verschickt hat. In keinem Fall kann der Beförderer für Handlungen oder Ereignisse außerhalb des Schiffes haften.
Für jeden anderen Anspruch oder Anspruch auf Entschädigung kann der Passagier den CORSICA FERRIES-Kundendienst innerhalb von maximal 2 Monaten nach der Reise zusammen mit der Ticketnummer per E-Mail oder per Post kontaktieren:
Corsica Ferries, Service Clientèle, Le Palais de la Mer, Avenue Pascal Lota BP 275, 20296 Bastia Cedex
Nachdem der Kundenservice angeschrieben wurde und keine zufriedenstellende Antwort innerhalb von einem Monat eingegangen ist, kann der Kunde die zuständige Durchsetzungsstelle anrufen.
Zuständige Durchsetzungsstelle ist : Ministère de l´économie et des finances Direction Générale de la Concurrence, de la Consommation et de la Répression des Fraudes (DGCCRF) Paris Bery, France. Tel. +33 1 44 97 31 26.
E-Mail: [email protected]
website: www.service-public.fr

8. Verantwortlichkeit und Rechte des Beförderers

Die Verantwortlichkeit und Rechte des Beförderers sind, was den Transport von Personen und Gepäck angeht, in Teil III, Abschnitt 1 des Schifffahrtgesetzes und was den Transport von Fahrzeugen betrifft in Artikel 422 und 423 des Schifffahrtgesetzes und/ oder wo anwendbar durch die Internationalen Konventionen des Seetransportes geregelt.
Die Hochgeschwindigkeitsschiffe Corsica Express können aus technischen Gründen im Interesse des Komforts der Passagiere und der Sicherheit der Schifffahrt keine Überfahrten mehr durchführen, wenn die Wellenhöhe 3 Meter überschreitet.
Wo der Kapitän, aufgrund seiner alleinigen Einschätzung, solche meeresmeteorologischen Bedingungen vorfindet, wird die Abfahrt des Schiffes wegen höherer Gewalt gestrichen und der Passagier hat das Recht, die Überfahrt auf einer der nächsten Abfahrten mit einem traditionellen Schiff des Beförderers zu unternehmen.
Im Falle einer, aus welchen Gründen auch immer, annullierten oder um mehr als 24 Stunden verspäteten Überfahrt können sich die Passagiere entweder für die Erstattung des urspünglichen Tickets als Entschädigung oder für eine Umbuchung auf eine andere Überfahrt entscheiden. Die Akzeptanz und Reservierung einer anderen Überfahrt bedeuten den Verzicht auf eine Entschädigung des ursprünglich gebuchten Tickets.
Weiterer Schadensersatz wird ausgeschlossen.